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Wednesday, January 23, 2013

Erste Schlussfolgerungen: Innerstaatliche Gewalt

Diese sind die Erste Schlussfolgerungen unter den Analyserahmen: Innerstaatliche Gewalt, und der Staat vs. Nicht-staatliche Akteuren.

Gruppe 1
  • Unterscheidung von Gewalt Anwendung durch Intention.
  • Legitimität der Gewaltanwendung abhängig von Ethik, Ansichten und Gewaltakteur.
  • Legitime Gewalt nur im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit
  • Normativ: Gewalt als ultimo ratio des Staates gegen nicht-staatliche Akteure.
  • In absoluter Demokratie --> Gewalt immer illegitim, weil sich jeder der Demokratische Mitteln bedienen kann.
  • Legitimität ist Kontext abhängig, ambivalent, Konstruktion des Staates zum Selbsterhalt
  • Einsatz der Macht zum Selbsterhalt des Staates.


Gruppe 2

Frage: Kann es in einer Demokratie legitime Gewalt geben?

  • unterschied zwischen individueller und struktureller Gewalt
  • Der Staat muss das Recht haben sich selbst zu verteidigen --> legitime Gewalt
  • Staatserhalt als höhstes Ziel
  • Grenze zwischen Verteidigung und Angriff
  • Der Staat darf mit legitimer Gewalt reagieren und nicht agieren.
  • Der Rechtsstaat und das demokratische Prinzip müssen auch in einer Krise oberste Priorität sein.

Gruppe 3

Staatliche Gewalt kann legitim sein, wenn sie an grundlegende Rechtsprinzipien des Staates sich hält, nur so kann sich schützen gegen Angriffe von "Außen". Sie darf immer nur eine Reaktion auf einen Angriff geben und dies muss Verhältnismäßig [geplant werden]. Das ziel muss sein, die Bevölkerung zu schützen, aber manchmal geht dieses nicht durch Verhandlungen, sondern es muss militärisch durchgeführt werden. Zudem, sollte es bei einem Einsatz von Gewalt des Staates immer eine dritte "neutrale" Instanz geben, die die Vorgänge Kontrollieren kann und eine Kommunikationsbasis für eine Lösung des Problems schaffen kann.
Der Staat darf diese Macht/Bedrohung nicht frei interpretieren es muss in Gesetzen festgelegt werden, welche Bedrohung was berichtigt.

Gruppe 4
  • Demokratie ist eine Staatsform, die wenn durch Teile der Bevölkerung angegriffen wird (friedlich oder gewalttätig) antwortet mit Gewalt.
  • Demokratisch legitimierte Gewalt wird durch die ausübenden der Gewalt definiert und nicht unbedingt durch die Bevölkerungsmehrheit.
  • Individuelle und strukturelle Gewalt werden sowohl als auch von Staat ausgeübt.




Referat: Fallstudie FARC und Kolumbien

Rahmen der Analyse

Akteure:

Nicht-staatlich Akteure

Guerrilla

  • Guerrillagruppierungen im Kampf gegen den Staat (FARC und ELN)
Forderungen:
Umbruch des politischen Systems, soziale Gerechtigkeit, Landreform, soziale Reformen

Paramilitärische Truppen

  • Als dritter Akteur treten paramilitärische Gruppen auf, die sich zur AUC zusammenschließen

Staatliche Akteure:

  • Der Staat (Militär und Polizei)

Die Anwendung von Gewalt

Von der Seite der Staat:

  • Ein Beispiel ist: 2008 wird ein konkreter Fall von außergerichtlichen Exekutionen durch staatliche Streitkräfte öffentlich
  • ca. 1400 solcher Fälle werden daraufhin durch die Staatsanwaltschaft untersucht

Von der Seite der FARC

  • Drogenanbau und -handel
  • Lösegelderpressungen
  • Kontrollierten von Gebieten mit Gewalt
  • Konflikt trifft vor Allem die Zivilbevölkerung

Von der Seite der AUC

  • Drogenanbau und -handel
  • Lösegelderpressungen
  • Kontrollierten von Gebieten mit Gewalt
  • Konflikt trifft vor Allem die Zivilbevölkerung








Friday, January 18, 2013

Referat: Fallstudie die RAF in Deutschland

Rahmen der Analyse

Staatliche Seite --

Was ist gemeint mit Demokratie:

  • —Volkskontrolle über Entscheidungsfindung
  • —Gleichheit aller Bürger in der Ausübung dieser Kontrolle
  • —Mehrheitsprinzip
  • —Respekt für Wahlen und deren Ergebnisse
  • —Sicherheit von Freiheiten und Rechtsansprüchen
  • —Respektierung politischer Oppositionen

Was ist Gewalt:

John Keane
Gewalt ist der größte Feind der Demokratie, weil Gewalt nicht vereinbar mit dem demokratischen Geist und der Substanz ist.

—Larry Ray
—Nach Ray kann man Gewalt zwischen einer minimalistischen und umfassenden Interpretation differenzieren.
—Ray argumentiert, dass Gewalt in der Regel gemischt ist: instrumentale und expressive Gewalt in einem einzelnen Gewaltakt, z.B. rassistische Gewalt wie in Holocaust/Völkermord (wo es das Instrument und eine gewisse Befriedigung auf Seiten der Täter gibt).

Ramsey
——Beispiele der Gewaltanwendung durch Demokratien–Demokratie und Gewalt sind miteinander verlinkt
—Ausnahme: Bei terroristischen Anschlägen sind Demokratien nur allzu bereit, demokratische Werte und Normen zu ignorieren, um die angenommene Bedrohung zu bekämpfen
—Beispiele: eingeschränkte Redefreiheit in England, oder eingeschränkte Privatsphäre, sowie Inhaftierungsgesetze, welche die Freiheit der Menschen bedrohen.
—Im Ausnahmezustand (und bei guter Zweckbegründung) können moralische Argumente, Werte und Normen aufgehoben werden können.

Nicht-staatliche Akteur --

Ideologie:

  • es lassen sich maoistische Tendenzen erkennen
  • —Mitglieder der RAF setzen sich mit dem Neomarxismus der Frankfurter Schule auseinander
  • —die RAF unterstellte den westlich-europäischen Gesellschaften faschistoide Tendenzen und opponierte gegen den Staatsapparat des damaligen Westdeutschlands
  • —besonders radikal sind Aussagen gegenüber der Polizei
  • —der bewaffnete Kampf wird als höchste Form des Marxismus-Leninismus in der 1971 veröffentlichten Schrift „Das Konzept Stadtguerilla“ gerechtfertigt
  • —die RAF identifizierte sich mit südamerikanischen Guerillakämpfern wie den Tupamaros in Uruguay
  • —der Staat ist das klare Feindbild


Legitimität der Anwendung von Gewalt (um besser zu lesen, bitte darauf klicken):




Konklusionen/Fazit



Referat: Fallstudie London Riots 2011

Rahmen der Analyse

● Wie stellt die Politik die Unruhen dar?
● Welche Bilder, Assoziationen, Vergleiche werden verwendet?
● Welchen Zweck scheint das Framing zu erfüllen?

Begründung (von Seite des Staats)

● Othering (Wir/Sie)
● Legitimierung polizeilicher Repression

Art von Gewalt: Staatliche Repression
  • Stop and Search“-Einsätze der Polizei wurden in Großbritannien seit den Terroranschlägen von 2005 sowie zur Prävention von Bandengewalt stark ausgeweitet 
  • „Stop and Search“ erlaubt es der Polizei, Menschen ohne unmittelbaren Verdacht zu durchsuchen. 
  • Die Praxis gehört in Stadtteilen wie Tottenham, Hackney und Clap­ham zur regelmäßigen Erfahrung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. 
  • Bei einer Befragung von Menschen, die an den Ausschreitungen teilgenommen hatten, gaben über 70% an, innerhalb eines Jahres von „Stop and Search“ betroffen gewesen zu sein 
  • Viele Befragte geben an, die Riots hätten die Möglichkeit geboten, sich an der Polizei zu rächen
Die Gewalt seiten des "Volkes" muss auch berücksichtigt werden. Deren Begründung bezieht sich auf:

  • Gewalt wurde angewendet um die Riots zu stoppen. Gleichzeitig aber hat die Anwendung von Gewalt einige Grenzen überschritten. 
  • Welche Grenzen, ist abhängig von wie man Gewalt definiert.

Darstellung von die Beziehung von Demokratie und Gewalt

Diese Fotos (von oben bis unten) stellen die Studierenden-Analyse dar, die die komplexe Beziehung zwischen Demokratie und Gewalt wiedergibt. Die Analyse basiert auf den Texten (um die Grafik unten besser zu sehen, bitte darauf klicken).



  • Eine Kernidee ist, dass die Anwendung von Gewalt vom Ziel abhängt, d.h. wenn das Ziel legitim ist, darf Gewalt angewandt werden.
  • Eine Zweite Kernidee ist, dass der Staat immer das Gewaltmonopol behält/hat.

Tuesday, November 27, 2012

Über Gewalt

Frisch aus der Presse:

International Politics 49, 671-695 (November 2012) | doi:10.1057/ip.2012.24


Fighting the good fight? Legitimating violence in a world of contested and contingent moral frameworks

M S Wallace
Starting from violence's widely acknowledged status as a wrong, this article critically explores attempts to legitimate violence through appeals to moral frameworks that determine the ends for which violence may be employed. Recognizing that such frameworks exist on all sides of violent conflict, it argues that since there will never be complete agreement on their content or application, nor complete certainty about which moral framework is the ‘correct’ one, it becomes impossible to distinguish legitimate from illegitimate violence either non-controversially or with certainity. Two problems result: our own ‘legitimate’ violence may reproduce rather than limit violence by sparking ‘legitimate’ violence in return, and our own use of violence may actually be unjust, despite our intentions. If we wish to avoid these problems yet maintain our moral commitments – however contested or contingent – we must employ nonviolent means to wage our conflicts, as such means remain legitimate despite disagreement or uncertainty regarding ends.